4 Zwischenladen am Unternehmensstandort

Das Zwischenladen von elektrifizierten Fahrzeugen ergänzt die Grundversorgung mit Ladestrom. Ob Zwischenladen für ein Fahrzeug notwendig ist, hängt von der Tagesfahrleistung und der Reichweite des Fahrzeugs ab.

Die Möglichkeit, an Ihrem Unternehmensstandort zwischenzuladen, kann erforderlich sein, wenn Ihre Flottenfahrzeuge täglich Strecken zurücklegen, die die Reichweite des Fahrzeugs übertreffen. Für das Zwischenladen kommt je nach Reichweitenbedarf Normal- (Ladeleistung bis einschließlich 22 kW) oder Schnellladeinfrastruktur (Ladeleistung über 22 kW) in Betracht. Schnellladen ist in der Regel mit DC- (Gleichstrom-)Laden gleichzusetzen, einzelne Fahrzeugmodelle ermöglichen auch 43-kW-AC-Laden. Informieren Sie sich aber vorab, ob die verwendeten E‑Fahrzeuge mit der jeweiligen Ladetechnologie kompatibel sind. Je höher die Ladeleistung des verwendeten Ladepunkts, desto niedriger ist die Ladedauer und Standzeit des Fahrzeugs. Bei hoher Ladeleistung je Ladepunkt können jedoch ungewollte Lastspitzen hervorgerufen werden. Die Ergänzung um einen Batteriespeicher kann sinnvoll sein, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden. Das Auftreten von Lastspitzen ist dabei vorrangig vom Einsatz Ihrer Flottenfahrzeuge abhängig. Das Zwischenladen an einer Normalladeinfrastruktur kann hingegen von Nachteil sein, wenn große Reichweiten in kurzer Zeit benötigt werden.

  • Für das Zwischenladen an Unternehmensstandorten kommen Ladepunkte mit Ladeleistungen oberhalb von 22 kW in Betracht, sogenannte Schnellladepunkte. Dies hat den Vorteil, dass durch erhöhte Ladeleistungen der Ladevorgang weniger lange dauert und die Fahrzeuge schneller wieder geladen zur Verfügung stehen. Neben Ihren Flottenfahrzeugen, die an bestimmten Tage Strecken größer als ihre elektrische Reichweite zurücklegen, können Gäste und externe Dienstleistende von Ihrer Schnellladeinfrastruktur am Unternehmensstandort profitieren. Schnelllademöglichkeiten werden auch von Dienstwagenberechtigten häufig als Anreiz bzw. Voraussetzung formuliert, um die Entscheidung zum Umstieg auf ein E‑Fahrzeug zu erleichtern.

    Bei der Ausstattung Ihres Unternehmensstandortes sollten Sie zu Beginn identifizieren, wie viele Fahrzeuge zur gleichen Zeit mit höheren Ladeleistungen geladen werden müssen. Je nach Anforderungsprofil der jeweiligen Fahrzeuge und Rahmenbedingungen am Unternehmensstandort können unterschiedliche Ladeleistungen sinnvoll sein. Übliche Ladepunkte an Unternehmensstandorten bieten mehrphasiges AC-Laden mit 11 bis 22 kW. Bei kürzeren Verweildauern der Fahrzeuge am Unternehmensstandort und dabei großen Tagefahrleistungen, die durch die jeweiligen Fahrzeuge erbracht werden, kann der Aufbau von Ladeinfrastruktur mit mindestens 22 kW Ladeleistung sinnvoll sein. Bei einem elektrischen Verbrauch von 0,2 kWh / km kann eine Reichweite von über 200 km bereits mit max. 2-3 Stunden Ladezeit ermöglicht werden. Jedoch ermöglichen viele E‑Pkw-Modelle das Laden mit 22 kW nicht oder nur als Sonderausstattung.

    Die Stromversorgung sollten Sie an Ihrem Unternehmensstandort so auslegen, dass die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur auch bei einer Skalierung des E‑Fuhrparks in Ihrer Flotte ohne erheblichen Aufwand möglich ist.

    Um eine Grundlage für den Aufbau von Ladeinfrastruktur am Unternehmensstandort vorzubereiten, ist es wichtig, das Unternehmensgelände frühzeitig für den Aufbau von Ladeinfrastruktur baulich vorzurüsten. Insbesondere bei Neu- und Umbau sollten Parkplätze und Tiefgaragen möglichst so ausgestattet werden, dass Ladeinfrastruktur für einen vollelektrischen Fuhrpark zu späteren Zeitpunkten nahtlos integriert werden kann. Auch die bestehenden Stellplätze sollten frühzeitig vorbereitet werden, da der Aufbau von Ladeinfrastruktur mit komplexen Tiefbauarbeiten verknüpft sein kann, falls der Netzanschluss vor Ort nicht ausreicht. Die Stromversorgung sollten Sie an Ihrem Unternehmensstandort so auslegen, dass die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur auch bei einer Skalierung der E‑Fahrzeuge in Ihrer Flotte ohne erheblichen Aufwand möglich ist.

  • Die rechtlichen Vorgaben zum Aufbau von Ladeinfrastruktur zum Zwischenladen am Unternehmensstandort sind zum Großteil deckungsgleich mit den rechtlichen Vorgaben für den Aufbau von Ladeinfrastruktur am Unternehmensstandort für die Grundversorgung.Informationen hierzu können Sie Kapitel 3.2 bis 3.9 entnehmen.

    Falls Sie zum Zwischenladen am Unternehmensstandort Schnellladeinfrastruktur (ab 22 kW installieren möchten, müssen Sie darauf achten, dass diese bereits beim Aufbau eines einzelnen Ladepunkts genehmigungspflichtig ist.

    Falls Sie zum Zwischenladen am Unternehmensstandort Schnellladeinfrastruktur (ab 22 kW installieren möchten, müssen Sie darauf achten, dass diese bereits beim Aufbau eines einzelnen Ladepunkts genehmigungspflichtig ist

  • Beim Aufbau von Ladeinfrastruktur an Ihrem Unternehmensstandort werden verschiedene Kostenpunkte auf Sie zu kommen. Unter der Annahme, dass Sie Zwischenladen durch den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von 22 kW ermöglichen, müssen Sie mit Hardwarekosten von 2.500 bis 4.500 € rechnen. Neben den Hardwarekosten kommen weitere Kosten für Planung, Genehmigung und Installation der Ladeinfrastruktur von durchschnittlich 1.500 bis 3.000 € auf Sie zu. Hierbei sind die Kosten für eventuell notwendige Batteriespeicher und die Netzertüchtigung nicht mitbetrachtet. Zudem können im Einzelfall Betriebskosten von bis zu 800 € im Jahr anfallen.

    Entscheiden Sie sich für eine Schnellladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von 50 kW, kommen Hardwarekosten in Höhe von 13.000 bis 20.000 € auf Sie zu. Hinzu kommen für die Planung, Genehmigung und Installation Investitionskosten von 10.000 bis 12.000 €, in denen Kosten für die Netzertüchtigung, damit verbundenen Tiefbauarbeiten und Batteriespeicher nicht mitbetrachtet sind. Im Betrieb können Sie mit jährlichen Kosten von 300 bis etwa 800 € rechnen.

    Die aufgelisteten Kosten basieren auf Literaturrecherchen und Expert:innengesprächen. Es ist möglich, dass insbesondere die Kosten für Planung, Genehmigung und Installation bei Ihnen anders ausfallen, aufgrund der Gegebenheiten (z. B. Neubau oder Bestand, Parkplatz oder Tiefgarage) an Ihrem Unternehmensstandort. Die Kostenabschätzungen dienen einer Orientierung.

    Die Förderlandschaft im Bereich Ladeinfrastruktur entwickelt sich derzeit stark. Informieren Sie sich auf den gängigen Internetseiten (s. „Weiterführende Informationen“) zu aktuellen Förderprogrammen. Neben dem Angebot an Förderprogrammen auf Bundesebene können Sie sich in Ihrem Bundesland informieren. In den meisten Bundesländern existieren zusätzliche Förderprogramme, die Ausgaben für Hardware und sonstige Installationskosten anteilig übernehmen. Oftmals sind diese Programme auch für nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Unternehmensflotten nutzbar. Auch manche Städte und Gemeinden haben eigene Förderprogramme aufgelegt. Informieren Sie sich auf der Förderplattform des jeweiligen Bundeslandes.

    Es besteht zudem die Möglichkeit, durch den THG-Quotenhandel zusätzliche Einnahmen zu generieren (siehe Kapitel 3.10 ). Die Einnahmemöglichkeiten werden bei nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten nicht anhand der realen Stromabgabe berechnet, sondern mit Pauschalwerten. Dies hat zur Folge, dass der THG-Quotenhandel bei hohen Ladeleistungen anteilig weniger zur Refinanzierung der Ladeinfrastrukturkosten beitragen kann.

  • Bei Ladeinfrastruktur am Unternehmensstandort handelt es sich meist um nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur, das bedeutet, dass nur ein bestimmter Personenkreis Zugriff auf die Ladeinfrastruktur hat und zur Nutzung berechtig ist. Außerdem kann es von Relevanz sein, unterschiedlichen Nutzer:innengruppen jeweils bestimmte Nutzungsbedingungen zuzuschreiben. Das bedeutet, dass beispielsweise Mitarbeitende mit Dienstwagen gratis am Unternehmensstandort laden können, während die vorhandene Ladeinfrastruktur für Kund:innen oder Mitarbeitende mit privatem Fahrzeug kostenpflichtig ist. Durch das Bereitstellen von Lademöglichkeiten für Mitarbeitende mit Dienstwagen am Unternehmensstandort können diese in vielen Fällen auf das Heimladen verzichten, da die Grundversorgung während der Arbeitszeit stattfinden kann. Wenn die Ladeinfrastruktur den Mitarbeitenden auch für ihre privaten Fahrzeuge am Unternehmensstandort zur Verfügung gestellt wird, müssen die Nutzungskosten entsprechend angepasst werden, damit die Ladekosten nicht durch das Unternehmen übernommen werden. Dies kann auch dann notwendig sein, wenn die Ladekosten für den Dienstwagen nicht seitens des Unternehmens übernommen werden.

    Es gibt verschiedene Optionen, den Zugang zur Ladeinfrastruktur zu regulieren. Einerseits können unterschiedliche Stellplätze bereitgestellt werden, an denen die Kosten für Ladestrom vom Unternehmen übernommen bzw. nicht übernommen werden. Hier kann der Zugang mechanisch eingeschränkt werden (bspw. Poller, Schranke). Die Autorisierung erfolgt im Regelfall durch eine RFID-Karte (Transponderkarte), kann beispielsweise aber auch durch einen Schlüsselschalter oder die Eingabe eines PINs an der Ladesäule erfolgen.

    Durch die Novellierung der Ladesäulenverordnung vom 12.05.2021 gelten Ladepunkte auf dem Unternehmensgelände laut der überarbeiteten Definition nicht mehr als öffentlich zugänglich, sofern eine deutlich sichtbare Beschilderung oder Kennzeichnung existiert. Dies hat zur Folge, dass Ladepunkte am Unternehmensstandort nicht den Vorgaben der Ladesäulenverordnung entsprechen müssen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in Abschnitt 3.6.

  • Informationen bzgl. des Lademanagements am Unternehmensstandort können Sie Kapitel 3.12 entnehmen.

  • Informationen zur Abrechnung des Ladestroms am Unternehmensstandort können Sie Kapitel 3.13 entnehmen.

  • Mehrere Unternehmen können gemeinsam Ladeinfrastruktur aufbauen. Diese Option ist besonders für kleinere Unternehmen mit wenigen Fahrzeugen interessant. Alternativ können Vereinbarungen getroffen werden, die es Mitarbeiter:innen erlauben, ihr Fahrzeug bei einem anderen Unternehmen zu laden – entweder während der Arbeitszeit oder im Umfeld des Wohnorts. Auch Ladehubs, beispielsweise in Gewerbegebieten, können einen Beitrag leisten, Lademöglichkeiten für Firmen und Mitarbeiter:innen zu schaffen, die über keine ausreichende eigene Ladeinfrastruktur verfügen. Die Möglichkeit, Ladeinfrastruktur gemeinsam zu nutzen, bzw. mitnutzen ermöglicht es, elektrifizierte Fahrzeuge in die Flotte ohne hohe Investitionen für Ladeinfrastruktur einzuführen und kann insbesondere in der Anfangsphase eine gute Lösung sein.

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