6 Laden unterwegs

Normal- und Schnellladepunkte im öffentlichen Raum haben eine große Bedeutung für das Zwischenladen – also als Ergänzung zur Grundlastdeckung am Unternehmensstandort oder am Wohnort. Selbst wenn mittels des öffentlichen Ladens nur ein untergeordneter Teil des Ladebedarfs gedeckt wird, kann allein die Verfügbarkeit dieser Option für (potenzielle) E‑Fahrzeug-Nutzende ein entscheidender Faktor sein.

Sie sollten daher im Vorfeld überprüfen, wie das Infrastrukturnetz im Einsatzbereich der Fahrzeuge ausgestaltet ist und ob dieses den Ladeanforderungen Ihrer Flotte entspricht. Eine Übersicht der gemeldeten öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur finden Sie unter Anderem im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur oder auf Portalen wie beispielsweise Lemnet und GoingElectric. Neben Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum bieten immer mehr Supermarktketten Ladeinfrastruktur ihren Kund:innen meist kostenlos an. Allgemein sollten Sie beachten, dass öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur den Mitarbeitenden weniger zuverlässig zur Verfügung steht als diejenige am Unternehmensstandort oder am Wohnort.

Das Laden unterwegs kann zu einem zusätzlichen Zeitaufwand für Ihre Mitarbeitenden führen und von diesen als unkomfortabel wahrgenommen werden. Hier ist es von hoher Relevanz, frühzeitig über den Betriebsrat oder die Personalabteilung Mitarbeitende über die Nutzung und Vorteile von elektrifizierten Dienstwagen aufzuklären und zu sensibilisieren, sowie über die Kostenunterschiede je nach Ladeleistung und nach Ladestandort. Ebenfalls sollten die Mitarbeitenden informiert werden, welche Auswirkung die Wahl des Fahrzeugs auf die Ladedauer haben kann, Insbesondere für Mitarbeitende mit hohen täglichen Fahrleistungen ist die Anschaffung eines schnellladefähigen Fahrzeugs sinnvoll. Die Ladetechnologie sowie die Ladestrategie des Batteriemanagements werden an dieser Stelle entscheidend.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, für die Grundversorgung Ihrer elektrifizierten Fahrzeugflotte öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur zu nutzen – beispielsweise, wenn der Unternehmensstandort gemietet ist bzw. wenn ein:e Mitarbeiter:in in einem Mehrfamilienhaus wohnt und dort die Errichtung eines Ladepunkts (noch) nicht möglich ist. Falls Sie sich hierfür entscheiden, sollten Sie jedoch im Vorfeld überprüfen, wie das Infrastrukturnetz in Ihrer unmittelbaren Umgebung ausgestaltet ist und ob dieses den Ladeanforderungen Ihrer Flotte entspricht. Außerdem ist die Auslastung der verfügbaren Ladeinfrastruktur zu prüfen, um eine Einschätzung darüber geben zu können, ob die Grundversorgung der Flottenfahrzeuge an öffentlicher Ladeinfrastruktur im Alltag abgedeckt werden kann.

  • Die Anzahl der gemeldeten öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur hat sich zwischen 2018 und 2021 bereits vervierfacht. In Deutschland waren Stand 01.01. 2022 insgesamt 52.185 Ladepunkte im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur gemeldet, darunter 7.717 Schnellladepunkte (> 22 kW). Es ist zu erwarten, dass die Anzahl und der Bedarf an verfügbarer Ladeinfrastruktur mit dem wachsenden Bestand an batterieelektrischen Fahrzeugen weiter deutlich steigen wird. Der Ausbau des deutschlandweiten Ladeinfrastrukturnetzes wird insbesondere dann attraktiv, wenn dieses durch eine ausreichende Auslastung je Ladepunkt für die Betreiber wirtschaftlicher als heute wird.

    Die Verfügbarkeit geeigneter und restriktionsfreier Flächen, aufwendige Genehmigungsprozesse sowie Realisierbarkeit und Aufwand der Schaffung des Netzanschlusses bremsen den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. In der Netzdichte von Ladeinfrastruktur existieren zudem starke regionale Unterschiede. Informieren Sie sich entsprechend frühzeitig, ob das bestehende Angebot Ihren Anforderungen gerecht wird.

    Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum deckt mittels verschiedener Ladeleistungen unterschiedliches Nutzungsverhalten ab. Normalladepunkte mit geringen Ladeleistungen (ab 3,7 kW) können während langer Standzeiten, v. a. nachts, auch zur Grundversorgung dienen. AC‑Lader mit 11 bis 22 kW werden häufig zum Zwischenladen verwendet, beispielsweise bei Kund:innenterminen oder auf Supermarktparkplätzen. Expert:innen zufolge entwickelt sich der Trend zu Schnellladeinfrastruktur an Supermarktparkplätzen, um während der Einkaufszeit möglichst effizient zu laden.

    Die Notwendigkeit des zügigen Ausbaus der Ladeinfrastruktur in Deutschland unterstreichen u. a. die Bundesregierung und die Bundesländer durch ihre aktuellen Förder- und Finanzierungsaktivitäten. Neben dem Förderprogramm für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur werden kleine und mittlere Unternehmen und Kommunen im Aufbau von Ladeinfrastruktur durch das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ seit März 2021 unterstützt. Bis Ende Juli 2021 sind in diesem Förderprogramm rund 2.400 Förderanträge eingegangen. Ergänzend zu den Förderaktivitäten wurde am 1. Oktober 2021 die Ausschreibung „Deutschlandnetz“ durch das BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) und die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur veröffentlicht, in der der Aufbau von rund 1.000 Standorten mit Ultraschnellladeinfrastruktur (min. 150 kW, auch HPC-Ladepunkt genannt) entlang der Mittel- und Fernverkehrsachsen in Deutschland umgesetzt werden soll. Die Ladestandorte sollen mit 4-16 HPC-Ladepunkten von mindestens 150 kW ausgestattet werden und dem Zwischenladen im Mittel- und Langstreckenverkehr dienen. Zusätzlich sollen entlang der Autobahn Ladestandorte entstehen. Mit der Inbetriebnahme der HPC-Ladepunkte kann laut Nationaler Leitstelle Ladeinfrastruktur ab Frühjahr 2023 gerechnet werden.

    Neben den Förderprogrammen arbeitet das BMDV an der Verbesserung der Nutzer:innenfreundlichkeit von Ladeinfrastruktur. Mit dem Masterplan für Ladeinfrastruktur II soll ein Standard für Plug-and-Charge festgelegt werden, um das Ad-hoc-Laden niederschwellig anbieten zu können. Das bedeutet, dass ohne Vertrag mit dem jeweiligen Roaminganbieter, bzw. ohne Ladekarte, an öffentlicher Ladeinfrastruktur geladen und anschließend bspw. mit der Kreditkarte ohne Registrierung gezahlt werden kann. Durch die Übertragung von Echtzeitdaten durch die Ladesäulenbetreibenden soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Verfügbarkeit der Ladepunkte sowie aktuelle Ad-hoc-Preise zu prüfen. Außerdem sollen Kommunen darin unterstützt werden, ihre Genehmigungsprozesse zu vereinheitlichen, wodurch der Aufbau deutschlandweit beschleunigt werden kann. Durch zusätzliche Masterpläne auf kommunaler Ebene soll der Ausbau ebenfalls begünstigt werden.

    Falls Ihre Mitarbeitenden mit Ihrem elektrifizierten Dienstfahrzeug ins Ausland fahren sollten, informieren Sie sich frühzeitig über Lademöglichkeiten vor Ort. Die Ausbaugeschwindigkeit differenziert stark im EU-Ausland und das Laden im öffentlichen Raum ist nicht überall gewährleistet. Online-Plattformen wie beispielsweise Chargemap oder electromaps können hier einen ersten Eindruck vermitteln und in der Routenplanung herbeigezogen werden.

  • Zum Laden unterwegs gibt es unterschiedliche Applikationen für das Mobiltelefon, die das Auffinden von Ladeinfrastruktur mit der gewünschten Ladeleistung erleichtern. Zum Teil geben die Apps neben Informationen zu Standort und Öffnungszeiten auch Informationen zum Steckertyp an der Ladesäule aus, sowie zu den Kosten je kWh und zum Teil auch zur derzeitigen Verfügbarkeit des Ladepunkts sowie einer Anfahrtsbeschreibung.

    Die Applikationen sind insbesondere ein Vorteil, da Ladeinfrastruktur nicht nur an Ladestandorten (bzw. Ladehubs) zur Verfügung steht, sondern oftmals auch auf Supermarktparkplätzen oder in der Nähe von relevanten Verweilorten (Hotspots für Tourismus, Freizeitangebote) installiert ist. Hierbei ist zu beachten, dass der Standort von Ladeinfrastruktur meist durch entsprechende gekennzeichnet ist.

    Welche App sich für Ihr Unternehmen am besten? Hängt unter anderem von Ihrem Standort ab und von den Routen, die Ihre Mitarbeiter:innen im Arbeitsalltag fahren.

  • Vor allem wenn die Grundversorgung dadurch gedeckt werden soll, dass während der langen Fahrzeugstandzeiten am Wohnort bzw. Unternehmensstandort nachts bzw. tagsüber öffentlich zugängliche Normalladeinfrastruktur genutzt werden, dann sollte diese Option verlässlich verfügbar sein. Es ist zu beachten, dass öffentliche Ladepunkte i. d. R. nach Beendigung des Ladevorgangs freigegeben werden müssen. Zukünftig ist damit zu rechnen, dass eine Reservierung der Ladeinfrastruktur möglich ist, bzw. eine Übersicht über die Belegung der jeweiligen Ladepunkte aus der Ferne.

    Das Laden an öffentlich zugänglichen Ladepunkten ist zwar mancherorts sogar kostenfrei möglich, meist fallen jedoch höhere Kosten an als am Wohnort oder Unternehmensstandort. Wenn dieser Ladeort überwiegend genutzt wird, dann sollte diesem Kostenrisiko erhöhte Aufmerksamkeit gegeben werden. Mittlerweile stehen Apps wie beispielswiese Ladefuchs oder Chargeprice zur Verfügung, die analog zu bekannten Tankapps die aktuellen Preise an den verschiedenen Ladestandorten anzeigen. Die Wahl günstigerer Anbieter:innen kann jedoch zu erhöhtem Zeitaufwand für das Auffinden des Ladestandorts und das anschließende Laden des Fahrzeugs führen.

    Der tatsächliche Preis je Kilowattstunde wird durch die anbietende Roaming-Partei festgelegt und derzeit existieren eine Vielzahl verschiedener Tarife in Deutschland. Für das Laden an Normalladepunkten über einen Roaming-Anbieter (nicht Ad-hoc) müssen Sie je Kilowattstunde mit einem Preis von 32 bis 42 Cent rechnen, für das Laden an einem Schnellladepunkt mit bis zu 59 Cent und in Einzelfällen sogar 75 Cent (Stand Mai 2022). Weitere Kosten können für die Belegung des Parkplatzes hinzukommen oder in Form einer monatlichen Grundgebühr. Zum Teil bieten Roaminganbieter sogenannte Vielfahrertarife an, in denen die Kilowattstunde vergünstigt bereitgestellt wird. Weitere Informationen bzgl. Roaming finden Sie in Kapitel 6.4.

    Falls Ihre Mitarbeitenden mit Ihrem elektrifizierten Dienstfahrzeug ins Ausland fahren sollten, ist es notwendig, dass Sie sich frühzeitig informieren, welche Tarife international über Ihre Roaming-Anbieter abgedeckt werden, bzw. ob Sie einen zusätzlichen Tarif für diese Fahrten benötigen.

  • Sie können Ihren Mitarbeitenden für die Ladevorgänge unterwegs Ladekarten unterschiedlicher Roaming-Anbieter zur Verfügung stellen, die über Ihr Unternehmen abgerechnet werden. Eine nachträgliche Abrechnung ist ebenfalls möglich. Über die Wahl der Roaming-Anbieter können Sie auch gewährleisten, dass nur zertifizierter Ökostrom zum Einsatz kommt. Da Ladekarten derzeit oftmals noch regionale Begrenzungen haben, empfehlen wir Ihnen zur Bestimmung der geeigneten Ladekarten, die zurückgelegten Strecken Ihrer Flottenfahrzeuge vorab zu analysieren.

    Alternativ ist es möglich, auch ohne Ladekarte zu laden, nämlich Ad-hoc. Dies ist oftmals mit höheren Preisen je Kilowattstunde verbunden, kann aber notwendig sein, falls Ihre Mitarbeitenden oft an verschiedenen Orten laden müssen, und besonders auch im Ausland. Entsprechend der Ladesäulenverordnung muss an öffentlicher Ladeinfrastruktur ab Juli 2023 ein Kartenterminal zur Verfügung stehen, um direkt vor Ort kontaktlos mit gängigen Debit- oder Kreditkarten zahlen zu können. Die betreibende Partei der Ladeinfrastruktur kann zusätzlich weitere Zahlungsmöglichkeiten, wie beispielsweise das webbasierte Bezahlen, anbieten, dieses Angebot ist aber nicht an jedem Ladepunkt gewährleistet. Falls Ihre Mitarbeitenden eine Unternehmenskreditkarte besitzen, kann der Ladevorgang so einfach abgerechnet werden. Alternativ kann die Abrechnung im Nachgang über den Beleg erfolgen.

    Wenn Mitarbeitende den Ladestrom unterwegs privat zahlen und sich diese Kosten durch den Arbeitgeber erstatten lassen, ist dies als geldwerter Vorteil einkommenssteuerpflichtig, anders als am Unternehmensstandort. Die Versteuerung erfolgt auf pauschaler Basis (s. Abs. 24 im BMF-Rundschreiben).

  • Für den Aufbau von Ladeinfrastruktur werden geeignete Flächen gesucht. Besitzt Ihr Unternehmen Liegenschaften, die sich für den Aufbau von Ladeinfrastruktur anbieten, und möchten Sie diese zur Verfügung stellen? Dann nutzen Sie das FlächenTOOL des BMDV.

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