Letzte Aktualisierung im Januar 2023

3  Kosten der Elektromobilität

  • Die Gesamtkosten eines Pkw über die gesamte Nutzungsdauer setzen sich aus einer Reihe von Kostenbestandteilen wie den Anschaffungskosten, dem Fahrzeugrestwert, den Kosten für Strom und Kraftstoffe, Versicherung, Kfz-Steuer sowie den Wartungs- und Werkstattkosten zusammen.

    Unter den aktuellen Rahmenbedingungen und mit einer hohen Förderung der Elektroautos liegen die Gesamtkosten von E-Pkw häufig unter denen vergleichbarer Verbrenner. Dabei unterscheidet sich die Kostenstruktur: Während die Fahrzeugpreise der E-Pkw höher sind, entstehen niedrigere Kosten für den Betrieb der Fahrzeuge. Neben niedrigeren Energiekosten profitieren E-Pkw auch von der befristeten Befreiung von der Kfz-Steuer.

    Die untenstehende interaktive Abbildung vergleicht die Gesamtkosten für die gewerbliche Nutzung von drei beispielhaften Elektro-Pkw unterschiedlicher Größe mit denen von jeweils vergleichbaren Benzin- und Dieselfahrzeugen. Dabei wird von einem Kauf ausgegangen. Das weit verbreitete Fahrzeugleasing ist in dieser Form schwer darstellbar, da es große Bandbreiten bei den Leasingraten und inkludierten Leistungen konkreter Fahrzeugmodelle zwischen den Leasinganbietern gibt. Fuhrparkbetreiber können aber anhand der Leasingraten und Annahmen bezüglich der Entwicklung der Kraftstoffkosten vergleichsweise einfach die Gesamtkosten überschlagen. Privatkunden müssen mit abweichenden Kosten rechnen, da sie Umsatzsteuer zahlen und nicht von steuerlichen Effekten durch die Abschreibung profitieren.

    In der Abbildung können über Drop-Down-Menüs die Größenklasse (Klein, Mittel, und Groß), die Jahresfahrleistung (10.000 bis 50.000 km pro Jahr) und die Haltedauer (zwei bis fünf Jahre) angepasst werden. Darüber hinaus lässt sich die Rechengrundlage für die Energiekosten anpassen. Hier kann das Jahr 2021, als letztes Jahr vor den durch den Ukrainekrieg steigenden Energiepreisen, ausgewählt werden, oder das Jahr 2022, mit deutlich höheren Energiepreisen.
    Der Kostenblock „Anschaffungskosten“ stellt im Wesentlichen den Wertverlust des Fahrzeuges innerhalb der gewählten Haltedauer mit der gewählten Jahresfahrleistung dar. Ausgangsbasis ist der Nettopreis des Fahrzeuges einschließlich der Überführungskosten. Darüber hinaus ist bei den Fahrzeugkategorien „Klein“ und „Mittel“ die Fahrzeugförderung durch die Kaufprämie berücksichtigt. Für verbrennungsmotorische Fahrzeuge und die nicht förderfähigen E-Autos der Fahrzeugkategorie „Groß“ wird von einem Nachlass von 15 Prozent aus den Nettolistenpreis ausgegangen, während bei den kleinen und mittelgroßen E-Autos kein Nachlass veranschlagt wird. Darüber hinaus werden in diesem Kostenblock der Restwert des Fahrzeuges am Ende der Haltedauer sowie die steuerlichen Effekte der Abschreibung durch Abnutzung (AfA) berücksichtigt.

    Die Energiekosten stellen die Kosten für Strom, Diesel und Benzin dar. In den „Fixkosten“ sind Versicherung, Kfz-Steuer und eine Pauschale in Höhe von 200 Euro für allgemeine Kosten wie Parkgebühren, Kleinzubehör und ähnliches enthalten.

    Die „Werkstattkosten“ beinhalten u. a. Ölwechsel und Inspektionen, typische Verschleißreparaturen und Reifenwechsel.
    „Sonstige variable Kosten“ umfassen die Nachfüllkosten für Betriebsstoffe wie Motorenöl und Harnstofflösung sowie Kosten für die Wagenreinigung und -pflege. Bei langen Haltedauern ab 3 Jahren bzw. einer Gesamtlaufleistung ab 80.000 km fallen zudem Reparaturkostenpauschalen an.
    Nicht in der Abbildung enthalten sind Kosten, die durch die Installation der Ladeinfrastruktur entstehen, da diese ggf. von weiteren Fahrzeugen während oder nach Ende der Haltedauer genutzt werden kann. Die Kosten für die Errichtung eines Ladepunktes können sich zudem je nach den baulichen Gegebenheiten vor Ort und den Anforderungen an die Ladeinfrastruktur deutlich unterscheiden. Bei Normalladepunkten liegen sie üblicherweise im Bereich zwischen 1.000 Euro und 4.000 Euro, im Extremfall auch bis 7.000 Euro.

    Gesamtkosten für gewerblich genutzte Elektro- Benzin- und Diesel-Pkw im Vergleich



    In den dargestellten Größenklassen verursachen die Elektro-Pkw stets die niedrigsten Gesamtkosten. Je länger die Fahrzeuge gehalten werden, desto größer fällt der absolute Kostenvorteil aus. Bei einer Jahresfahrleistung von 20.000 km und einer Haltedauer von 3 Jahren liegen die Gesamtkosten unter Berücksichtigung der höheren Energiepreise aus dem Jahr 2022 beim kleinen Beispielfahrzeug bei rund 17.200 Euro (E-Pkw), 20.800 Euro (Benziner) und 19.800 Euro (Diesel). Beim mittelgroßen Fahrzeug sind es 18.700 Euro, 31.700 Euro, und 32.200 Euro. Das gewählte Beispielfahrzeug hat in diesem Fall einen besonders hohen Kostenvorteil von etwa 40 Prozent gegenüber den verbrennungsmotorischen Fahrzeugen. Der große Elektro-Pkw verursacht Gesamtkosten in Höhe von rund 44.300 Euro. Beim Pendant mit Benzin sind es 51.500 Euro, beim Diesel 50.200 Euro.

    Bei den Energiekosten haben E-Pkw unter den getroffenen Annahmen einen deutlichen Kostenvorteil. Werden die Fahrzeuge häufig an öffentlicher Ladeinfrastruktur mit hohen Strompreisen geladen, fällt dieser Kostenvorteil allerdings kleiner aus.

    Der große Kostenvorteil des mittelgroßen E Pkw ist besonders auf die günstigen Anschaffungskosten (incl. Kaufprämie und Restwert) zurückzuführen, die im Gegensatz zum kleinen und großen Fahrzeug bei E-Pkw deutlich unter den Verbrennern liegen. Beim kleinen und großen Beispielfahrzeug können diese, je nach Haltedauer und Jahresfahrleistung auch über denen der Verbrenner liegen.

    Was steckt in den Berechnungen?

    Grundlage für die Berechnungen ist die ADAC Autokosten-Datenbank, wobei einzelne Inputdaten angepasst und steuerliche Aspekte wie die AfA ergänzt wurden.

    Dabei wurden der Opel Mokka-e als Beispiel für einen kleinen Pkw, der VW ID.4 Pro Performance für einen mittleren Pkw und der Audi e-tron Sportback 55 quattro für einen großen Pkw genutzt und mit einem jeweils vergleichbarem Benzin- und Dieselfahrzeugen mit vergleichbarer Ausstattung derselben Marke verglichen. Die Ergebnisse sind also nicht als grundsätzliche Aussage für die verschiedenen Größenklassen, sondern als beispielhafte Betrachtungen zu verstehen. Es ist zu empfehlen, dass Fuhrparkbetreiber bei Bedarf eigene Berechnungen durchführen oder spezifischere Beratungsangebote, z. B. die des ADAC, nutzen.

    Bei den Preisen für Strom und Kraftstoffe stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Es können die Ergebnisse für durchschnittlichen Preise aus dem Jahr 2021 oder für die durchschnittlichen Preise aus dem ersten Halbjahr 2022 dargestellt werden. Letztere sind aufgrund des Ukrainekrieges deutlich höher. Beim Strompreis wird der Strom für Haushaltskunden unterstellt. Bei größeren Unternehmen können in der Praxis niedrigere Preise abgerufen werden, ebenso bei der Nutzung von selbst erzeugtem Strom aus einer Photovoltaikanlage. Bei einem hohen Anteil von öffentlichem Laden hingegen kann der durchschnittliche Strompreis auch deutlich höher ausfallen. Grundsätzlich werden über die Haltedauer konstante Energiepreise unterstellt, da sich in der aktuellen Situation mit großen Unsicherheiten auf den Energiemärkten nur schwer eine belastbare Projektion herleiten lässt. Lediglich die bereits absehbare Preissteigerung aufgrund des Preispfades für CO2 aus dem BEHG von 30 Euro im Jahr 2022 auf 55 bis 65 Euro ab dem Jahr 2027 ist in der Abbildung berücksichtigt. Dieser wird zu einem Preisanstieg von rund 7 Cent pro Liter Benzin und 8 Cent pro Liter Diesel führen.

    Zudem erfolgte eine Anpassung des Kraftstoff- und Stromverbrauchs. Gegenüber den Verbräuchen auf dem Messstand (nach dem Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure, als WLTP-Zyklus abgekürzt) wurden Aufschläge für den Realverbrauch veranschlagt (E-Pkw: 19 %, Benzin-Pkw 9 %, Diesel-Pkw 13 %).

    Die Kostenberechnung stellt Nettokosten dar, die Umsatzsteuer ist nicht berücksichtigt. Für die Berechnung der steuerlichen Wirkung der AfA wird ein Abschreibungszeitraum von 6 Jahren und ein Steuersatz von 30 Prozent veranschlagt.

  • Seit dem Jahr 2016 wird die Anschaffung von Elektroautos mit dem auch als Kaufprämie bezeichneten Umweltbonus gefördert, sofern diese auf der „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stehen. Die Prämie setzt sich aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil zusammen. Anfang 2023 wurde die Kaufprämie verringert. Plug-In-Hybridfahrzeuge werden seitdem nicht mehr gefördert. Die aktuellen gültigen Fördersätze sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Dabei gilt es zu beachten, dass der Antrag erst nach der Zulassung des Fahrzeuges und nicht mit Vertragsabschluss gestellt werden kann, was bei den aktuell langen Lieferzeiten eine gewisse Unsicherheit mit sich bringt.

    Spalte leer Elektrofahrzeuge bis 40.000 € (Nettolistenpreis des Basismodells) Elektrofahrzeuge über 40.000 bis zu 65.000 € (Nettolistenpreis des Basismodells)
    Bundesanteil Herstelleranteil Bundesanteil Herstelleranteil
    Kauf Neufahrzeug 4.500 € 2.250 € 3.000 € 1.500 €
    Leasing Neufahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monate 4.500 € 2.250 € 3.000 € 1.500 €
    Leasing Neufahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 12 bis einschließlich 23 Monate 2.250 € 1.125 € 1.500 € 750 €
    Kauf junges Gebrauchtfahrzeug 3.000 € 1.500 € 3.000 € 1.500 €
    Leasing junges Gebrauchtfahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monate 3.000 € 1.500 € 3.000 € 1.500 €
    Leasing junges Gebrauchtfahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 12 bis einschließlich 23 Monate 1.500 € 750 € 1.500 € 750 €

    (Stand Februar 2023)

    Ab September 2023 wird die Kaufprämie auf Privatpersonen und ggf. Kleingewerbe und gemeinnützige Organisationen beschränkt.

    Neben der Kaufprämie werden E-Pkw als Dienstwagen durch eine Reduzierung der Besteuerung von Dienstwagen gefördert. Bei der pauschalen Besteuerung werden aktuell für Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von bis zu 60.000 Euro 0,25 Prozent pro Monat als geldwerter Vorteil herangezogen, im Gegensatz zu 1 Prozent bei Verbrennern. Für Plug-In-Hybride, sofern sie eine elektrische Reichweite von mindestens 60 km besitzen und laut WLTP-Fahrzyklus maximal 50 g CO2 pro km emittieren, und batterieelektrische Fahrzeuge über 60.000 Euro werden 0,5 Prozent als geldwerter Vorteil versteuert.

    Weiterhin sind E-Pkw von der Kfz-Steuer befreit: Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis Ende 2025 bis maximal zehn Jahre, längstens aber bis Ende 2030.

    Daneben können Unternehmen von den durch ihre Elektrofahrzeuge generierten Treibhausgasminderungen profitieren. Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen müssen Emissionsminderungszertifikate erwerben, um eine Strafzahlung bei Nichteinhaltung der gesetzlich geforderten THG-Quote zu vermeiden. Aktuell können pro Elektrofahrzeug etwa 350 Euro pro Jahr durch deren Emissionsminderung eingenommen werden. Für die Abwicklung können Unternehmen auf eine Reihe von Dienstleistern zurückgreifen.

  • In Hinblick auf die zukünftige Entwicklung des Kostenvergleiches gibt es viele Unsicherheiten.

    Beim Kraftstoff ist beispielsweise heute nicht absehbar, ob die im Zuge der Energiekriese stark gestiegenen Benzin- und Dieselpreise wieder auf das Niveau von vor dem Krieg in der Ukraine fallen werden. Allerdings ist schon sicher, dass bestimmte Kostenkomponenten beim Kraftstoff weiter ansteigen werden. Grund dafür ist zum einen der CO2-Preis aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, der von 30 Euro pro Tonne im Jahr 2022 auf mindestens 55 Euro ab dem Jahr 2026 ansteigen wird, was einem Anstieg des Nettopreises von fast 8 Cent pro Liter Dieselkraftstoff entspricht. Zum anderen gilt als sicher, dass die steigende THG-Quote zur Erhöhung des Anteiles erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent zu einer Preissteigerung führt.

    Auf Seiten der Elektrofahrzeuge ist ebenfalls unsicher, wie sich die Strompreise weiterentwickeln. Zwar ist zuletzt die EEG-Umlage von 6,5 Cent pro kWh entfallen, dennoch ist der Strompreis nicht in diesem Maße zurückgegangen. Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise ist der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden zuletzt trotz entfallener EEG-Umlage von 32,2 Cent pro kWh im Jahr 2021 auf 37,3 Cent im Juli 2022 angestiegen. In Hinblick auf die Fahrzeugkosten selbst spielt die Entwicklung der Batteriepreise eine entscheidende Rolle. In der Regel wird davon ausgegangen, dass diese zukünftig weiter sinken werden. Kurzzeitige Verknappungen von Komponenten und Ressourcen könnten jedoch dazu führen, dass der Batteriepreisrückgang nicht wie erwartet stattfindet.

    Bei E-Pkw besitzen die Fahrzeugbatterien einen hohen Anteil an den Herstellungskosten. Die dafür benötigten Batteriezellen sind in den vergangenen Jahren deutlich günstiger geworden. Allerdings ist im Gegenzug die installierte Speicherkapazität gestiegen, wodurch diese Kostendegression sich nicht unbedingt in den Fahrzeugpreisen widerspiegelt. Grundsätzlich kann aufgrund von Skaleneffekten in der Batterieproduktion für die Zukunft von weiter sinkenden Zellpreisen ausgegangen werden. Allerdings bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die kurzfristige Verfügbarkeit von Zellen und deren Rohstoffen. Diese könnten sich in höheren Batterie- und damit Fahrzeugpreisen bei E-Pkw widerspiegeln.

    Sowohl bei den Verbrennern als auch bei den Elektrofahrzeugen gibt es Unsicherheiten bezüglich des zukünftigen Restwertes der Fahrzeuge, der einen großen Einfluss auf die Gesamtkosten von selbst beschafften Fahrzeugen und den Leasingraten besitzt. Während bis vor kurzem Elektrofahrzeuge häufig als Restwertriesen bezeichnet wurden, die besonders wertstabil waren, führte die Erhöhung der Anschaffungsförderung von neuen E-Pkw dazu, dass der Restwert von älteren Fahrzeugen gesunken ist. Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen wie z. B. die Förderkonditionen oder ggf. zukünftige innerstädtische Fahrverbote für Verbrenner haben also Einfluss auf die Gesamtkosten, deren Entwicklung heute aber nur schwer abzuschätzen ist.
    Tendenziell wird aber davon ausgegangen, dass die Elektromobilität in den nächsten Jahren eher günstiger, Mobilität mit Verbrennern hingegen eher teurer wird.

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