Elektromobilität: Unternehmen könnten Treiber beim Ausbau der Ladeinfrastruktur sein

Elektromobilität: Unternehmen könnten Treiber beim Ausbau der Ladeinfrastruktur sein 1600 900 Compan-e

Anpassungen im EEG-Kontext sowie bessere Beratungs- und Förderangebote erforderlich / Ladesäulen müssen einfach und flexibel genutzt werden können / Agora Verkehrswende skizziert Handlungsbedarf in Bund und Ländern

Berlin, 11. März 2021. Der Thinktank Agora Verkehrswende empfiehlt Bund und Ländern in einem Politikpapier, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität von Unternehmen zu stärken. Notwendig sei vor allem ein einfaches Verfahren, um dienstliche und private Ladevorgänge voneinander abzugrenzen. Derzeit sei dies für die Betreiber der Ladepunkte noch mit hohem Aufwand und hohen finanziellen Risiken verbunden. Außerdem brauche es bessere Beratungs- und Förderangebote für Unternehmen, die Ladesäulen einrichten und betreiben möchten. Das Politikpapier entstand im Rahmen des Projekts compan-e zur Förderung nachhaltiger Unternehmensmobilität.

„Bund und Länder haben es in der Hand, Unternehmen zum Treiber beim Ausbau der Ladeinfrastruktur zu machen“, sagt Christian Hochfeld, Direktor von Agora Verkehrswende. „Das könnte die Elektromobilität einen wichtigen Schritt voranbringen. Mit Lademöglichkeiten an Unternehmensstandorten und zu Hause bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern könnte in Zukunft ein großer Teil des Bedarfs gedeckt werden. Das wird nur gelingen, wenn sich Unternehmens-Ladesäulen ohne großen Aufwand sowohl für dienstliche als auch für private Zwecke, aber abgegrenzt voneinander, nutzen lassen, sei es durch Betriebsangehörige, Kundinnen und Kunden oder Dritte.“

EEG: Schätzwerte und Pauschalen erleichtern Betrieb von Ladesäulen

Agora Verkehrswende schlägt mehrere Änderungen vor, die mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusammenhängen, um das energierechtlich erforderliche Abgrenzen verschiedener Ladevorgänge zu vereinfachen. Denn Ladesäulenbetreiber, die von der EEG-Umlage teilweise oder ganz befreit sind, dürfen diesen Vorteil nur für den Strom geltend machen, den sie selbst nutzen. Für Strom, der von Dritten geladen wird, wird die volle Umlage berechnet. Wer die Ladevorgänge nicht klar voneinander trennt, kann die Befreiung von der EEG-Umlage verlieren.

Zum einen sollten laut Agora Verkehrswende die Möglichkeiten, den Stromverbrauch von Dritten zu schätzen, für Unternehmen mit EEG-Vorteil erweitert werden. Ähnlich sollten Privathaushalte, die als Eigenversorger – zum Beispiel mit einer Photovoltaikanlage – beim Betrieb eines Ladepunktes von der EEG-Umlage ganz oder teilweise befreit sind, die Anteile des dienstlich sowie des privat genutzten Stroms anhand von Pauschalen angeben können.

Schließlich sei es für die Abgrenzung des Stromverbrauchs mit unterschiedlichen Umlageanteilen sinnvoll, den Halter oder die Halterin eines Fahrzeugs auch als dessen Betreiber oder Betreiberin zu definieren. Bei Dienstwagen, die sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden, sei diese Frage bisher nicht klar geregelt und sorge deshalb für Rechtsunsicherheit.

Beratung und Förderung ausbauen

Über die Änderungen im Kontext des EEG hinaus plädiert Agora Verkehrswende für bessere Beratungs- und Förderangebote. Demnach sollten die bereits vorhandenen Beratungsangebote stärker auf das Thema Ladeinfrastruktur ausgerichtet, besser vernetzt und ausgebaut werden. Bei den Fördermitteln wäre es hilfreich, wenn die verschiedenen Programme auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene besser aufeinander abgestimmt und einheitlicher gestaltet würden. Eine Förderlücke bestehe insbesondere für Gewerbetreibende, die das Laden von Dienstfahrzeugen an Wohnstandorten unterstützen möchten. Dies sollte bei künftigen Förderrichtlinien berücksichtigt werden.

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